Rechtssubjekt

Rechtssubjekt
Rẹchts|sub|jekt 〈n. 11Träger von Rechten u. Pflichten, natürl. bzw. jurist. Person

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Rechts|subjekt,
 
die natürliche oder juristische Person.

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Rẹchts|sub|jekt, das (Rechtsspr.): vgl. ↑Rechtsperson.

Universal-Lexikon. 2012.

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